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Personalrecht Steiermark
Land. Kommunen
- Verlag: ÖGB-Verlag
- 09.03.2021
- Buch + e-book
- 1424 Seiten
- Hardcover
- ISBN: 978-3-99046-304-8
Bibliografische Daten
- AutorInnen: Anzenberger Werner,Kern Sonja, Kindermann Manfred, Bauer Biljana
- Buchtitel: Personalrecht Steiermark
- Untertitel: Land. Kommunen
- ISBN: 978-3-99046-304-8
- Verlag: ÖGB-Verlag
- Produktart: Buch + e-book
- Seiten: 1424
- Erscheinung: 09.03.2021
- Einband: Hardcover
- Reihe (Titel): Gesetze und Kommentare
- Bandnummer: 192
- Auflage: 1. Auflage
- Format: 13 x 20,8 mm
Autor:innenbeschreibung
Prof. MMag. DDr. Werner Anzenberger, Bereichsleiter für Recht, Sozialpolitik und Außenstellen der AK Steiermark
HR Mag. Dr. Manfred Kindermann, stvtr. Leiter der A7, Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau beim Amt der steiermärkischen Landesregierung, Leiter des Referats Gemeinderecht und Wahlen
Dr.in Sonja Kern, Lehrbeauftragte an der FH Joanneum, Vortragende mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Dienstrecht und Aufsichtsrätin
Mag.a Biljana Milanovic, Abteilung Betriebsbetreuung/ArbeitnehmerInnenschutz in der AK Steiermark
Produktbeschreibung
Das Buch "Personalrecht Steiermark" enthält erstmals eine umfassende Kompilation des gesamten Dienst- und Personalvertretungsrechts sowohl für Vertragsbedienstete als auch für beamtete MitarbeiterInnen. Das Recht der Stadtgemeinde Graz wurde berücksichtigt. Das Dienst- und Besoldungsrecht des Landes (L-DBR), das in weiten Teilen nunmehr keinen Unterschied zwischen privatrechtlichen und beamteten Mitarbeitern trifft, und das Vertragsbedienstetenrecht der steirischen Gemeinden (GVBG) werden ausführlich kommentiert. Die Gesetzestexte zu Mutterschutz und Familienkarenz, Arbeitsplatzsicherung und Arbeitnehmerschutz finden sich ebenso in diesem Werk wie Spezialrechte einzelner Beschäftigungsgruppen oder das Zuweisungsrecht.
Mit der vorliegenden Kompilation stellen die Autor_innen ein unentbehrliches Arbeitsmittel für die Personalverwaltung sowie für Richter, Anwälte und Interessenvertreter in der Steiermark zur Verfügung. Sie kann aber auch für Interessierte anderer Bundesländer für die Lösung vergleichbarer Rechtsprobleme oder den Abgleich länderspezifischer Rechtssysteme herangezogen werden.