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Mangelhafte Anlageberatung
Irrtumsanfechtung und Schadenersatzpflicht des Irrenden
- Verlag: LexisNexis
- 20.06.2017
- Buch
- 320 Seiten
- kartoniert
- ISBN: 978-3-7007-6881-4
Bibliografische Daten
- AutorInnen: Merz Bianca
- Buchtitel: Mangelhafte Anlageberatung
- Untertitel: Irrtumsanfechtung und Schadenersatzpflicht des Irrenden
- ISBN: 978-3-7007-6881-4
- Verlag: LexisNexis
- Produktart: Buch
- Seiten: 320
- Erscheinung: 20.06.2017
- Einband: kartoniert
- Auflage: 1. Auflage
-
Hersteller:
LexisNexis Verlag GmbH
Tel: +43 1 534520
Trabrennstr. 2A
AT-1020 Wien
Fax: +43 1 53452141
E-Mail: kundenservice@lexisnexis.at; bestellung@lexisnexis.at
URL: www.lexisnexis.at
Autor:innenbeschreibung
Dr. Bianca Merz war Studienassistentin von Frau Univ.-Prof. Dr. Susanne Ferrari und danach fünf Jahre Universitätsassistentin am Lehrstuhl von o. Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Karl-Franzens-Universität Graz.
Produktbeschreibung
Das Irrtumsrecht erlebte in den vergangenen Jahren einen regelrechten Aufschwung in Wissenschaft und Praxis. Es stellte sich heraus, dass fehlberatene Anleger, die bei Abschluss des Kommissionsvertrages einem Irrtum unterlegen sind, die unliebsamen Anlagepapiere über eine Vertragsanfechtung los werden können. Vieles ist strittig und noch nicht ausjudiziert.
· Kann der Anleger zB durch das Angebot der hypothetischen Alternativanlage klaglos gestellt werden und wie geht die Klaglosstellung vor sich?
· Führt auch eine außergerichtliche Anfechtungserklärung die Rechtsgestaltungswirkung herbei?
· Trifft den Irrenden ein „Mitverschulden“ am Irrtum (zB Nichtlektüre von Unterlagen), setzt er sich durch die Anfechtung anerkanntermaßen der Gefahr aus, der Bank gegenüber aus cic ersatzpflichtig zu werden. Worin liegt jedoch das rechtswidrige und schuldhafte Verhalten des Irrenden?
· Kann der Anleger zB durch das Angebot der hypothetischen Alternativanlage klaglos gestellt werden und wie geht die Klaglosstellung vor sich?
· Führt auch eine außergerichtliche Anfechtungserklärung die Rechtsgestaltungswirkung herbei?
· Trifft den Irrenden ein „Mitverschulden“ am Irrtum (zB Nichtlektüre von Unterlagen), setzt er sich durch die Anfechtung anerkanntermaßen der Gefahr aus, der Bank gegenüber aus cic ersatzpflichtig zu werden. Worin liegt jedoch das rechtswidrige und schuldhafte Verhalten des Irrenden?