Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse

Werke in 20 Bänden mit Registerband Bd. 7
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  • Verlag: Suhrkamp
  • 26.04.1986
  • Buch
  • 531 Seiten
  • kartoniert
  • ISBN: 978-3-518-28207-6
  • AutorInnen: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich
  • Buchtitel: Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse
  • Untertitel: Werke in 20 Bänden mit Registerband Bd. 7
  • ISBN: 978-3-518-28207-6
  • Verlag: Suhrkamp
  • Produktart: Buch
  • Seiten: 531
  • Erscheinung: 26.04.1986
  • Einband: kartoniert
  • Reihe (Titel): suhrkamp taschenbuch wissenschaft
  • Bandnummer: 607
  • Auflage: 15. Auflage
Vorrede
Einleitung. Begriff der Philosophie des Rechts, des Willens, der Freiheit und des Rechts. § 1-32
Einteilung. § 33
ERSTER TEIL - DAS ABSTRAKTE RECHT
§ 34-104
Erster Abschnitt. Das Eigentum. § 41-71
A. Besitznahme. § 54-58
B. Gebrauch der Sache. § 59-64
C. Entäußerung des Eigentums. § 65-70.
Übergang vom Eigentum zum Vertrage. § 71
Zweiter Abschnitt. Der Vertrag. § 72-81
Dritter Abschnitt. Das Unrecht. § 82-104
A. Unbefangenes Unrecht. § 84-86
B. Betrug. § 87-89
C. Zwang und Verbrechen. § 90-103.
Übergang vom Recht in Moralität. § 104
ZWEITER TEIL - DIE MORALITÄT
§ 105-141
Erster Abschnitt. Der Vorsatz und die Schuld. § 105-118
Zweiter Abschnitt. Die Absicht und das Wohl. § 119-128
Dritter Abschnitt. Das Gute und das Gewissen. § 129-140
Übergang von der Moralität in Sittlichkeit. § 141
DRITTER TEIL - DIE SITTLICHKEIT
§ 142-360
Erster Abschnitt. Die Familie. § 158-181
A. Die Ehe. § 161-169
B. Das Vermögen der Familie. 5 170-172
C. Die Erziehung der Kinder und die Auflösung der Familie. § 173-180
Übergang der Familie in die bürgerliche Gesellschaft. § 181
Zweiter Abschnitt. Die bürgerliche Gesellschaft. § 182-256
A. Das System der Bedürfnisse. § 189-208
a. Die Art des Bedürfnisses und der Befriedigung. § 190-195 / b. Die Art der Arbeit. § 196-198 / c. Das Vermögen. § 199-208
B. Die Rechtspflege. § 209-229
a. Das Recht als Gesetz. § 211-214 / b. Das Dasein des Gesetzes. § 215-218 / c. Das Gericht. § 219-229
C. Die Polizei und Korporation. § 230-256
a. Die Polizei. § 231-249 / b. Die Korporation. § 250-256
Dritter Abschnitt. Der Staat. § 257-360
A. Das innere Staatsrecht. § 260-329
I. Innere Verfassung für sich. § 272-320
a. Die fürstliche Gewalt. § 275-286 / b. Die Regierungsgewalt. § 287-297 / c. Die gesetzgebende Gewalt. § 298-320
II. Die Souveränität gegen außen. § 321-329
B. Das äußere Staatsrecht. § 330-340
C. Die Weltgeschichte. § 341-360
ANHANG
1.Hegel an Altenstein, 10. Oktober 1820 (Entwurf)
2. Hegel an Hardenberg, Mitte Oktober 1820 (Entwurf)
3. Altenstein an Hegel, 24. August 1821 (Fragment)
4. Hegel an Altenstein, 3. Juli 1822 (Auszug)
5. Hegels Reaktion auf den Angriff der Halleschen Allgemeinen Literaturzeitung (1822)
6. Hegels Erwiderung auf die Rezension der Rechtsphilosophie durch Gustav Hugo (April 1821)
Anmerkung der Redaktion zu Band 7
Georg Wilhelm Friedrich Hegel wurde am 27. August 1770 in Stuttgart geboren und starb am 14. November 1831 in Berlin. Er wuchs in einem pietistischen Elternhaus auf. Vermutlich ab 1776 besuchte Hegel ein Gymnasium in Stuttgart, seit 1784 das Obergymnasium. Seine Interessen waren breit gestreut. Besonderes Augenmerk widmete er der Geschichte, insbesondere der Antike und den alten Sprachen. Ein weiteres frühes Interesse bildete die Mathematik. 1788 nahm Hegel an der Tübinger Universität das Studium der Theologie auf. Im September 1790 erhielt er den Grad eines Magisters der Philosophie, 1793 wurde ihm das theologische Lizenziat verliehen. Hegel profitierte viel von dem intellektuellen Austausch mit seinen später berühmten Zimmergenossen Hölderlin und Schelling. Sie hegten große Sympathie für die revolutionären politischen Ereignisse in Frankreich. Jedoch fand später durch das Scheitern Napoleons eine politische Umorientierung bei Hegel statt. Er wurde ein Anhänger der konstitutionellen Monarchie Preußens und söhnte sich mit den politischen Gegebenheiten aus. Hegels Philosophie erhebt den Anspruch, die gesamte Wirklichkeit in der Vielfalt ihrer Erscheinungsformen einschließlich ihrer geschichtlichen Entwicklung zusammenhängend, systematisch und definitiv zu deuten. In ihrer Wirkung auf die westliche Geistesgeschichte ist sie mit dem Werk von Platon, Aristoteles und Kant vergleichbar. Sein philosophisches Werk Phänomenologie des Geistes aus dem Jahre 1807 zählt zu den wirkmächtigsten Werken der Philosophiegeschichte überhaupt.

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