Crowdwork hat sich von einem Nischenphänomen zu einer schnell wachsenden Industrie entwickelt.
Arbeitsleistungen, die bisher im Betrieb von angestellten MitarbeiterInnen erledigt wurden, werden über Internetplattformen dezentral organisiert. Auf diese Weise entstand in den letzten Jahren ein neuartiger Niedriglohnsektor, der das Potenzial hat, die Art zu arbeiten so stark zu verändern, wie einst die Erfindung des Fließbandes.
Die neue Form der Arbeitsorganisation bricht die bisherige Betriebsstruktur auf, die dezentrale Organisation wirkt zum Nachteil der arbeitenden Personen. Oftmals handelt es sich bei den Menschen, die die niedrige und unsichere Bezahlung akzeptieren, um Menschen, die keinen Zugang zum regulären Arbeitsmarkt haben oder sich etwas dazu verdienen müssen. Der starke und globale Konkurrenzkampf, die teilweise Vermengung von Freizeit und Erwerbsarbeit, die fehlende Organisation der Crowdworker, rechtliche Unsicherheiten und ein Oligopol an wenigen Plattformen führen zu einem dramatischen Machtungleichgewicht, welches wiederum zu niedrigen Löhnen und unfairen Bedingungen zum Nachteil der arbeitenden Personen führt.
In Folge wachsen die Gefahren der hohen Ausbeutung der Crowdworker, der Umgehung arbeitsrechtlicher und kollektivvertraglicher Vorschriften, des wachsenden Drucks auf die Stammbelegschaft von Betrieben und der Erosion von Arbeitnehmerrechten. Umso wichtiger ist die Kenntnis der rechtlichen Vorschriften, die zum Schutz der Crowdworker existieren - denn das Internet ist keineswegs rechtsfreier Raum!
Mag. Johannes Warter, Rechtsanwaltsanwärter und Dissertant am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien