AÜG - Arbeitskräfteüberlassungsgesetz

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  • Verlag: Verlag Österreich
  • 24.04.2020
  • Buch
  • 596 Seiten
  • Hardcover
  • ISBN: 978-3-7046-8370-0
Bibliografische Daten
  • Buchtitel: AÜG - Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
  • ISBN: 978-3-7046-8370-0
  • Verlag: Verlag Österreich
  • Produktart: Buch
  • Seiten: 596
  • Erscheinung: 24.04.2020
  • Einband: Hardcover
  • Format: 122 x 185 mm
  • Hersteller:

    Verlag Österreich GmbH
    Bäckerstr. 1
    AT-1010 Wien

    Tel: +43 1 610770
    Fax: +43 1 61077419
    E-Mail: order@verlagoesterreich.at; office@verlagoesterreich.at
    URL: www.verlagoesterreich.at
Autor:innenbeschreibung
Die Herausgeberin: Univ.-Ass. Dr. Birgit Schrattbauer Universitätsassistentin (post doc) am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht sowie am WissensNetzwerk Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt der Paris-Lodron-Universität Salzburg; Publikationen und Vorträge insbesondere zum Recht der Arbeitskräfteüberlassung, zur Arbeitslosenversicherung sowie zu krankenversicherungs- und gesundheitsrechtlichen Fragen. Die Autorinnen: Proj.-Ass. MMag. Dr. Diana Niksova, Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Universität Wien RA Mag. Petra Laback, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Wien
Produktbeschreibung
Unverzichtbar für alle Fragen des AÜG Das Werk bietet eine umfassende Kommentierung der Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungesgesetzes (AÜG) unter Aufarbeitung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung. Darüber hinaus berücksichtigt der Kommentar auch jene, mittlerweile in das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) ausgelagerten Bestimmungen, die sich auf (grenzüberschreitende) Arbeitskräfteüberlassung beziehen. Zum Hintergrund des AÜG Im Gegensatz zu regulären Arbeitsverhältnissen sind an einer Beschäftigung im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung drei Akteure beteiligt: überlassene Arbeitskraft, Überlasser und Beschäftiger. Mit den Regelungen des 1989 erlassenen AÜG sollen die potentiellen, aus dieser Dreieckskonstellation resultierenden Schutzdefizite kompensiert werden. Die erklärte Zielsetzung des Gesetzes liegt dabei nicht nur in der Verbesserung des arbeits- und sozialrechtlichen Schutzes der Leiharbeitskräfte selbst. Vielmehr stellt sie explizit auf den Schutz der Stammbelegschaften in den Beschäftigerbetrieben sowie auf die Vermeidung arbeitsmarktpolitisch unerwünschter Entwicklungen ab.
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