Der erste Kommentar, der Fragen des Öffnungszeitengesetzes 2003 samt allen 9 Öffnungszeiten-Verordnungen der Bundesländer sowie das Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz umfassend behandelt.
Bestimmungen, die Öffnungszeiten der Betriebe regeln, beeinflussen unser gesellschaftliches Zusammenleben in ganz besonderer Weise. Oft hängen unsere familiären, kulturellen, religiösen und sportlichen Interessen auch davon ab, zu welchen Zeiten wir über unsere Zeit im Sinne von "Verfügbarkeit" überhaupt disponieren können.
Die Öffnungszeiten der Betriebe haben Auswirkungen auf die Arbeits- und Ruhezeiten der Arbeitnehmer. Sie sind daher immer wieder Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen. Die Materie ist nicht leicht zu überblicken, da sie in verschiedenen Normen (Gesetze, Verordnungen) verstreut ist. So wird die Öffnungszeit im Handel durch das Öffnungszeitengesetz 2003 und neun Verordnungen auf Bundesländerebene geregelt. Dazu kommen neben Regelungen, die sich auf Märkte oder Messen beziehen, noch die Bestimmungen des Betriebszeitengesetzes, die das Offenhalten von Betrieben regeln und die der Gewerbeordnung unterliegen.
Der Autor ist für den angeführten Themenbereich im Rahmen seiner Tätigkeit in der AK für Oberösterreich zuständig und daher mit der Rechtslage und den vielfältigen Fragen, die sich in Zusammenhang mit den Öffnungszeiten von Betrieben ergeben, im Detail vertraut.
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