Auswirkungen der Arbeitszeitrichtlinie auf die Arbeitszeit der Ärzte

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  • Verlag: ÖGB-Verlag
  • 30.11.2016
  • Buch + e-book
  • 104 Seiten
  • kartoniert
  • ISBN: 978-3-99046-236-2
  • AutorInnen: Lexer Michaela
  • Buchtitel: Auswirkungen der Arbeitszeitrichtlinie auf die Arbeitszeit der Ärzte
  • ISBN: 978-3-99046-236-2
  • Verlag: ÖGB-Verlag
  • Produktart: Buch + e-book
  • Seiten: 104
  • Erscheinung: 30.11.2016
  • Einband: kartoniert
  • Reihe (Titel): Beiträge zu besonderen Problemen des Arbeitsrechts
  • Bandnummer: 39
  • Auflage: 1. Auflage
In der vorliegenden Arbeit werden die Inhalte der Arbeitszeitrichtlinie vorgestellt sowie ihre konkreten Auswirkungen auf das österreichische Recht veranschaulicht. Zum besseren Verständnis werden die einschlägigen Rechtsgrundlagen zur Arbeitszeit der Ärzte dargestellt und die Frage angeschlossen, welche Ärzte unter den Anwendungsbereich der Richtlinie bzw. des KA-AZG fallen. Die Regelungen und deren Umsetzung in österreichisches Recht werden eingehend erläutert.

Die wichtigsten Inhalte im Überblick:

Welche Mindeststandards werden von der Arbeitszeitrichtlinie gefordert?
Die Arbeitszeitrichtlinie legt gewisse Mindestruhezeiten sowie Maximalarbeitszeiten fest, welche von den Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen. Einerseits finden sich die wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden pro Woche, andererseits werden auch wöchentliche sowie tägliche Mindestruhezeiten, ein jährlicher Mindesturlaub sowie Regelungen zu Ruhepausen während der Arbeitszeit geregelt. Gerade im Bereich der Ärzteschaft sind die Ausnahme- bzw Verlängerungsmöglichkeiten von großer Bedeutung.

Sind alle Regelungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz mit 1.1.2015 unionskonform?
Mit der KA-AZG Novelle 2014 hat der Gesetzgeber viele unionsrechtswidrige Inhalte beseitigt. Einige wenige Unstimmigkeiten sind meines Erachtens dennoch ersichtlich. Die zehntätige Frist einer verlängerten Ruhepause gem § 6 Abs 3 KA-AZG entspricht nicht dem in der Richtlinie verankerten Arbeitnehmerschutzgedanken. An dieser Stelle besteht für den Gesetzgeber jedenfalls noch Handlungsbedarf.

Welche Herausforderungen waren mit 1.1.2015 auf Landesebene ersichtlich?
Die Verabschiedung der KA-AZG Novelle 2014 hatte aufgrund der Arbeitszeitverkürzungen vor allem entgeltrechtliche Auswirkungen sowie einen Personalmangel zur Folge. Durch eine effizientere Dienstplangestaltung, einigen Anreizmodellen für junge Ärzte und insbesondere die Erhöhung der Grundgehälter konnten die Länder den aufkommenden Problemen begegnen.

Welche besonderen Auslegungsschwierigkeiten ergaben sich mit der Neufassung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes?
Vor allem in der Praxis bereiten einige Gesetzesstellen Schwierigkeiten bei der Dienstplangestaltung im Zusammenhang mit den Durchrechnungszeiträumen der wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Fraglich ist beispielsweise, was genau unter einer Woche zu verstehen ist. Handelt es sich um eine 5-, 6- oder 7-Tage Woche? Weiters ist nicht klar ersichtlich, wie mit Abwesenheitszeiten (ua Urlaub, Krankenstand, Zeitausgleich, Feiertage) bei der Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit umzugehen ist, sofern noch kein Dienstplan erstellt wurde.

Welche Voraussetzungen muss eine Opt-Out-Vereinbarung erfüllen?
Sogenannte Opt-Out-Vereinbarungen, welche der Schriftlichkeit sowie Freiwilligkeit bedürfen, können weder Teil des Arbeitsvertrages noch eines Kollektivvertrages bzw einer Betriebsvereinbarung sein. Weiters darf der Abschluss einer solchen Einzelvereinbarung nicht im Zusammenhang mit der Begründung des Dienstverhältnisses ergehen. Sollte der Arbeitnehmer eine Opt-Out-Vereinbarung widerrufen bzw überhaupt nicht abschließen wollen, darf dies zu keiner Zeit Diskriminierungen zur Folge haben. Weiters wird der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Liste über die betroffenen Arbeitnehmer zu führen und diese gegebenenfalls dem Arbeitsinspektorat vorzuweisen.
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